Kategorien
Allgemein

UWG Darmstadt-Dieburg gründet Verein

Beschluss von 12 Grundsätzen

Am vergangenen Wochenende haben einige Kandidatinnen und Kandidaten der UWG für den Kreistag Darmstadt-Dieburg gemeinsam einen entsprechenden Verein gegründet. Zweck des Vereins ist, aktiv durch Mitarbeit im Kreistag das Wohl der Einwohner:innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu fördern, also die Kandidatur der Kreistagsliste für den 14.03.2021 zu unterstützen. “Im Laufe der Wahlkampfvorbereitungen haben wir festgestellt, dass sich eine Reihe von Rechts- und Haftungsfragen ergeben, die nur mithilfe eines eingetragenen Vereins zweckmäßig lösbar sind.”, erläutert der neu gewählte Vorsitzende Jörg Rupp. Der Verein strebt die Eintragung ins Vereinsregister an.

Neben Rupp als Vorsitzendem besteht der geschäftsführende Vorstand aus der Stellvertretenden Vorsitzenden Sonja Wellnitz aus Ober-Ramstadt und dem Kassenverwalter John Kraft aus Pfungstadt. Schriftführer ist Falko-Holger Ostertag aus Mühltal. Den Vorstand komplettieren fünf Beisitzer: Walter Keller (Griesheim), Matthias Monien (Roßdorf), Peter Löwenstein (Dieburg), Janek Gola und Francesco Schmidt (beide Groß-Zimmern). Alle Wahlen erfolgten einstimmig. Kassenprüfer sind Tilman Stolte, Dirk Olten und Norman Zimmermann.

Im Anschluss an die Gründung des Vereins gab sich die UWG Darmstadt-Dieburg 12 Grundsätze, die die gemeinsam vertretenen Ziele und Werte zusammenfassen. Sie können diese hier nachlesen.

Die Präsenzveranstaltung war notwendig, um den Verein rechtssicher zu gründen, erläutert Rupp. Sie habe unter strikter Einhaltung der Corona-Regeln stattgefunden. “Es wurde regemäßig gelüftet, die Veranstaltung war zeitlich eng begrenzt, die Teilnehmenden trugen Mund-Nasen-Bedeckungen und saßen sehr weit voneinander entfernt.” Präsenzveranstaltungen, die der Vorbereitung der Kommunalwahl dienen, seien laut der hessischen Coronaverordnung zulässig, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept eingehalten wird. Die inzwischen aufgehobene Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg hatte diesen Punkt zu undeutlich behandelt, sodass noch zum Jahreswechsel hier eine entsprechende Rechtsunsicherheit zu klären gewesen war.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert