Pakt für den Nachmittag

Rede des Fraktionsmitglieds Patrick Kelley zur Begründung unseres Antrags: Erhöhung der Elternbeiträge zum Pakt für den Nachmittag verschieben

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis wirbt damit, dass immer mehr Schulen dem Pakt für den Nachmittag beitreten und dass der Betreuungsgedanke bei zukünftigen Planungen von Schulen eine hohe Priorität hat. Der „Pakt für den Nachmittag“ sei im Landkreis eine Erfolgsgeschichte und die Investition in die Bildung unserer Kinder sei eine der wichtigsten Aufgaben. Nun will der Landkreis die jährliche freiwillige Förderung in Höhe von 350€, um mehr als die Hälfte, auf 110€ pro Kind und Jahr reduzieren und auf die Eltern umverteilen.

Infolge dessen wurde im Kreisausschuss, ohne Beteiligung des Kreistags, eine Beitragserhöhung im Modul 2 um 15% und im Modul 1 um 33% beschlossen.

Begründet wird die Beitragserhöhung damit, das freiwillige Leistungen des Landkreises deutlich reduziert werden müssen, um das Defizit im Kreishaushalt zu minimieren.

Es ist nachvollziehbar, dass nach Möglichkeiten gesucht wird den angespannten Haushaltsplan zu entlasten, jedoch ist die Beitragserhöhung nicht zielführend und gefährdet das Erfolgsmodel „Pakt für den Nachmittag“.

Eltern haben in der Vergangenheit viel Geduld und Verständnis für die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag aufgebracht. Angefangen von der teilweisen zweijährigen Übergangszeit (in der vieles nicht reibungslos lief) bis hin zur Akzeptanz, dass man in der Pandemiezeit für eine Betreuungsleistung zahlte, ohne diese zu erhalten.Auch die Verdoppelung der Beitragsgebühren bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung haben Eltern klaglos hingenommen.Seit diesem Jahr müssen Eltern die Verdoppelung der Kostenobergrenzen für Klassenfahrten im Inland von 300€ auf 600€ finanziell verkraften.Als Nächstes kommt eine Kostenanpassung für das Mittagessen.Und nun sehen sich Eltern mit einer starken Beitragserhöhung konfrontiert. Berücksichtigt man die Erhöhung aus 2020 so ergibt sich im Modul 1 sogar eine Beitragserhöhung um 60% innerhalb zwei Jahren.

Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass wahrscheinlich eine finanzielle Überbelastung bei Haushalten mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben, eintreten wird. Dieses sehen einige Kommunen ähnlich und kündigten bereits an, die Gebührenerhöhung aus Mittel der Kommune zu finanzieren. Damit würde eine Schieflage in der Gleichbehandlung der Elternschaft im Landkreis entstehen. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Gebührenerhöhung zum Ausgleich des Kreishaushaltes rechtlich zulässig ist.

Mit Blick auf die Kinder, dass alle die Möglichkeit haben am „Pakt für den Nachmittag“ teilzunehmen, und somit die Erfolgsgeschichte weitergeführt werden kann sowie die Gleichbehandlung der Elternschaft bitten wir Sie unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Patrick Kelley

FW/UWG

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